Autopower PS

Porsche, Ferrari, Lamborghini & Co.

Nahezu alles wird teurer in der heutigen Zeit und jeder muss sehen, wo er ein paar Euro einsparen kann.

Gerade Versicherung und Steuer für unsere Fahrzeuge, seien sie nun privat genutzt oder auch im gewerblichen Einsatz, schlagen in nicht unerheblichem Maß zu Buche. Um nicht unnötig für die Monate zu bezahlen, in denen Cabrio, Motorrad oder Wohnmobil sowieso nur in der Garage steht, kann man bei den Zulassungsstellen ein Saisonkennzeichen für einen definierten Zeitrahmen der Nutzung beantragen. Mit diesem Kennzeichen wird das Fahrzeug für einen Zeitraum von zwei bis elf Monaten für den Straßenverkehr zugelassen. Nach Ablauf erfolgt automatisch eine vorübergehende Stilllegung. Das lästige und kostenintensive jährliche An- und Abmelden des Fahrzeuges entfällt. Auch bei den Versicherungen lassen sich so günstigere Konditionen erwirken als bei einer ganzjährigen Zulassung.

Kennzeichen mit Haltbarkeitsdatum

Kennzeichen Deutschland

Bei der Zulassung mit einem Saisonkennzeichen bekommt das Blechschild eine Kennung für die zugelassenen Monate. Ein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erfolgt ebenfalls. Außerhalb dieses Betriebszeitraums ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen nicht zulässig, da der Versicherungsschutz außerhalb des Nutzungszeitraumes nicht gegeben ist. Dieses gilt einerseits für das Parken oder Abstellen des Fahrzeugs wie natürlich auch für Fahrten zur Werkstatt oder in das Winterquartier. Ist eine Hauptuntersuchung beim Technischen Überwachungsverein nötig, darf diese erst wieder im ersten Monat des Zulassungszeitraumes erfolgen. Wer eine Kaskoversicherung mit abgeschlossen, so gilt diese auch während der Ruhephase zum Beispiel bei Diebstahl.

Voraussetzungen und Unterlagen für die Zulassung

 

Soll ein Fahrzeug für den saisonalen Betrieb zugelassen werden, so sind alle Voraussetzungen wie bei einer ganzjährigen Zulassung zu erfüllen. Mit Ausnahme des begrenzten Zeitraums gelten alle Vorschriften entsprechend den normalen Kfz-Kennzeichen.

Für die Zulassung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis des Halters
  • Versicherungsbestätigungsnummer (ehem. Deckungskarte) mit Angabe des Zeitraums
  • Untersuchungsbescheinigungen (AU und HU)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder Anmelde-/Stilllegungsbescheinigung
  • altes Kennzeichen
  • bei Halterwechsel zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • bei Minderjährigen zusätzlich Vollmacht aller Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise
  • viele Zulassungsstellen im Bundesgebiet bieten bereits einen Online-Service an, so dass man um Zeit zu sparen den Antrag auch schon zu Hause ausfüllen kann.